Prozedere
Zum ersten Termin sollten wenn möglich eine Überweisung für Psychotherapie vom Kinderarzt oder Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, aber auf jeden Fall die Versichertenkarte mitgebracht werden. Bei weiteren Terminen wären auch das gelbe Untersuchungsheft, Vorbefunde und Schulzeugnisse in Kopie hilfreich. Zur formalen Rahmung des therapeutischen Prozesses wird zwischen Patient/in bzw. den Eltern und der Therapeutin ein Therapievertrag abgeschlossen.
Schweigepflicht
Zu jeder einzelnen Therapiestunde, jedem Gespräch, sowie zu Tests und auszufüllenden Fragebögen werden in der Regel Notizen und manchmal auch Videomitschnitte angefertigt. Alle Informationen, die wir erhalten, sowie sämtliche Aufzeichnungen sind streng vertraulich und verlassen die Praxis nicht. Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Sorgerecht und Einverständnis bei der Therapie mit Kindern und Jugendlichen
Für die Behandlung eines Kindes oder Jugendlichen bis zum abgeschlossenen 15. Lebensjahr benötigen wir das schriftliche Einverständnis beider sorgeberechtigter Eltern (vor allem bei getrennten/geschiedenen Elternteilen). Das Einverständnis und die Einbeziehung der Sorgeberechtigten ist oft auch bis zum 21. Lebensjahr wichtig und hilfreich, ist aber nicht zwingend erforderlich. Ein Jugendlicher ab 16 Jahren kann – bis auf wenige Ausnahmen – somit auch ohne Wissen seiner Eltern eine Behandlung beginnen.
Einbeziehung der Eltern bei der Therapie mit Kindern und Jugendlichen
Bei der Therapie mit Kindern oder Jugendlichen werden die Eltern in der Regel kontinuierlich in die Behandlung ihres Kindes eingebunden, da die Interaktion zwischen Kindern und Eltern eine entscheidende Ressource für die Therapie darstellt.